Der DSV lässt die Benutzung von programmierbaren Taschenrechnern bei der Prüfung zum SSS und SHS nicht mehr zu.
Im Juni veröffentlicht der DSV folgende Meldung auf seiner Homepage:
Benutzung von Taschenrechnern bei der schriftlichen Prüfung zum Erwerb des Sportsee- und des Sporthochseeschifferscheins im Fach Navigation
Ab dem 1. September 2015 dürfen programmierbare und programmierte Taschenrechner nicht mehr benutzt werden. Nach einem Beschluss des Lenkungsausschusses sind dann nur noch Taschenrechner, die weder programmierbar noch programmiert sind zugelassen.
Die in angehängter Liste aufgeführten Taschenrechner sind ausdrücklich zugelassen. Mit diesen Taschenrechnern kann die Formelsammlung im Begleitheft uneingeschränkt benutzt werden. Alle aufgeführten Taschenrechner verfügen über die erforderlichen Winkelfunktion (sin, cos, tan). Häufig sind einfache Konstantenspeicher und die Umrechnungsfunktion von Dezimal auf Hexagesimal etc. vorhanden.
26. Juni 2015