Der DSV lässt die Benutzung von programmierbaren Taschen­rechnern bei der Prüfung zum SSS und SHS nicht mehr zu.

 Im Juni veröffentlicht der DSV folgende Meldung auf seiner Homepage:

 

Benutzung von Taschen­rechnern bei der schriftlichen Prüfung zum Erwerb des Sportsee- und des Sport­hoch­see­schiffer­scheins im Fach Navigation

Ab dem 1. September 2015 dürfen programmierbare und programmierte Taschenrechner nicht mehr benutzt werden. Nach einem Beschluss des Lenkungs­ausschusses sind dann nur noch Taschen­rechner, die weder programmierbar noch programmiert sind zugelassen.

Die in angehängter Liste aufgeführten Taschen­rechner sind ausdrücklich zugelassen. Mit diesen Taschen­rechnern kann die Formel­sammlung im Begleitheft un­ein­geschränkt benutzt werden. Alle aufgeführten Taschen­rechner verfügen über die erforderlichen Winkel­funktion (sin, cos, tan). Häufig sind einfache Konstanten­speicher und die Umrechnungs­funktion von Dezimal auf Hexagesimal etc. vorhanden.

Liste Taschenrechner

26. Juni 2015